Mipolam Warenzeicheneintragung 1935
DEUTSCHES REICH
BESCHEINIGUNG ÜBER DIE EINTRAGUNG EINES WARENZEICHENS
„ Mipolam“
Vorstehendes Warenzeichen ist mit umstehenden Angaben in der Zeichenrolle eingetragen.
Die
Schutzfrist beträgt 10 Jahre seit der Anmeldung und kann jeweils um 10
Jahre verlängert werden (vgl. § 8 Absatz 2 Nr. 1 und Absatz 4 des
Warenzeichengesetzes).
Laufende Nummer | Klasse | Aktenzeichen | Name und Wohnort des Zeicheninhabers/ Waren, für welche das Zeichen bestimmt ist | Eingetragen am |
477612 | 42 | D 33739 | Dynamit-Actien-Gesellschaft vormals Alfred Nobel & Co. Troisdorf | 16.7.1935 |
Umhüllungen von Korsettstangen, Haarspangen, Armreifen, Zahnbürstenstiele, Nagelbürsten, Kämme, Spiegeleinfassungen, künstliche Zähne, Schraubverschlüsse, Dichtungsringe und Scheiben, Isolierstoff gegen Feuchtigkeit, Elektrizität, Kälte und Wärme, Lenkräder, Schalttafel, Ganghebel, Knöpfe, bruchsichere Scheiben, griffe, Reifen, Lederersatz für Schuhsohlen, für Sättel, für Tornister; Fäden, Gewebe und Filme aus Kunststoffen, Ersatzstoffe für Gummi; Schirmgriffe, Gaumenplatten, Fußeinlagen, Fußstützen, Arm- und Beinschienen, künstliche Gliedmaßen, Bandagen aller Art, Zeigerplatten, Drehknöpfe, Dreiecke, Zeichenutensilien, Akkumulatorenkästen, Brillengestelle, Treibriemen, Schläuche, Biergläser, Kabelisolierungen, Glimmerersatz, Kleiderknöpfe, Schnallen, Sättel, Koppeln, Lineale, Maßstäbe, Rechenschieber, Kunststoffbekleidungen für Wandplatten, Schallplatten, Spielkarten, Schilder, Buchstaben, Matern, Druckstöcke, Puppen, Golfbälle, imprägnierte Zeltdecken, Kunststoffe in Form von Platten, Röhren, Stäben, Preßpulver, Kabelmasse
International registriert unter Nr. 91418 (29.1.1936)
(Bearbeitet: Dr. Volker Hofmann, Troisdorf, 9. April 2009)