Mipolam Warenzeicheneintragung 1935

DEUTSCHES REICH

BESCHEINIGUNG ÜBER DIE EINTRAGUNG EINES WARENZEICHENS



„ Mipolam“


Vorstehendes Warenzeichen ist mit umstehenden Angaben in der Zeichenrolle eingetragen.

Die Schutzfrist beträgt 10 Jahre seit der Anmeldung und kann jeweils um 10 Jahre verlängert werden (vgl. § 8 Absatz 2 Nr. 1 und Absatz 4 des Warenzeichengesetzes).

Laufende NummerKlasseAktenzeichenName und Wohnort
des Zeicheninhabers/
Waren, für welche das
Zeichen bestimmt ist
Eingetragen am
47761242D 33739Dynamit-Actien-Gesellschaft
vormals Alfred Nobel & Co.
Troisdorf
16.7.1935

Umhüllungen von Korsettstangen, Haarspangen, Armreifen, Zahnbürstenstiele, Nagelbürsten, Kämme, Spiegeleinfassungen, künstliche Zähne, Schraubverschlüsse, Dichtungsringe und Scheiben, Isolierstoff gegen Feuchtigkeit, Elektrizität, Kälte und Wärme, Lenkräder, Schalttafel, Ganghebel, Knöpfe, bruchsichere Scheiben, griffe, Reifen, Lederersatz für Schuhsohlen, für Sättel, für Tornister; Fäden, Gewebe und Filme aus Kunststoffen, Ersatzstoffe für Gummi; Schirmgriffe, Gaumenplatten, Fußeinlagen, Fußstützen, Arm- und Beinschienen, künstliche Gliedmaßen, Bandagen aller Art, Zeigerplatten, Drehknöpfe, Dreiecke, Zeichenutensilien, Akkumulatorenkästen, Brillengestelle, Treibriemen, Schläuche, Biergläser, Kabelisolierungen, Glimmerersatz, Kleiderknöpfe, Schnallen, Sättel, Koppeln, Lineale, Maßstäbe, Rechenschieber, Kunststoffbekleidungen für Wandplatten, Schallplatten, Spielkarten, Schilder, Buchstaben, Matern, Druckstöcke, Puppen, Golfbälle, imprägnierte Zeltdecken, Kunststoffe in Form von Platten, Röhren, Stäben, Preßpulver, Kabelmasse

International registriert unter Nr. 91418 (29.1.1936)

(Bearbeitet: Dr. Volker Hofmann, Troisdorf, 9. April 2009)